
Vermittlungsbedingungen
Casa-Conil
Jörg und Ute Thies
Stubbenberg 18, 21077 Hamburg
Festnetz: (+49) 40 7607899 - Fax: (+49) 40 7602125
Email: info@casa-conil.de - Handy: 0174 7286407
AGB für die Vermittlung von Ferienhäusern
Mit der Anfrage für ein bestimmtes auf unserer Webseite genanntes Objekt oder Mietwagen
geben Sie ein Angebot für den Abschluss eines Vermittlungsvertrages mit Jörg und Ute Thies
(Casa Conil) ab. Für die Vermittlung gelten unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Vermittlungsbedingungen
Wir vermitteln Ihnen den Abschluss von Verträgen über die Anmietung von Ferienhäusern in
Spanien. Wir übernehmen die Beratung hinsichtlich der Objekte, die Betreuung der
Vertragsverhandlungen und die Übersetzung gegenseitiger Rückfragen.
Den Abschluss des Mietvertrages, Betreuung der Gäste (Zahlung, Schlüsselübergabe u.s.w.) und
die Beseitigung von Mängeln übernimmt der Eigentümer oder dessen Vertreter vor Ort.
Mit der Buchungsanfrage für ein Ferienobjekt geben Sie ein unverbindliches Vertragsangebot ab.
Wir leiten dieses Angebot an den Vermieter weiter, der Ihnen dann mitteilt, ob und zu welchen
Konditionen das Objekt gemietet werden kann. Der Mietvertrag kommt mit dem Eigentümer bzw.
dessen Verwalter vor Ort zustande.
Objekte
Die Objektbeschreibungen sind mit dem jeweiligen Eigentümer abgestimmt.
Sollte durch Umstände, das angefragte Mietobjekt nicht nutzbar sein, können Sie sich gern an
uns wenden. Wir werden Ihnen bei der Suche nach einem anderen geeigneten Mietobjekt
behilflich sein.
Vergütung
Die Vermittlung der Ferienobjekte erfolgt auf Provisionsbasis. Die Provision trägt der Vermieter
des Ferienobjektes.
Die Vermittlung der angebotenen Objekte erfolgt in der Regel durch uns exklusiv.
Haftungsausschluss
Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus dem Vertrag wird ausgeschlossen, sofern diese
nicht durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Verhaltensweisen von Casa-Conil und deren
Mitarbeitern verursacht wurden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn die Beratungsleistung
als solche fehlerhaft erbracht wurde oder der entsprechende Schaden durch eine
Betriebshaftpflichtversicherung versichert oder versicherbar ist.
Datenschutz
Ihre Daten werden nur insoweit erhoben, als es für die Vermittlung des Objektes und die
Abwicklung der Zahlungsverpflichtung notwendig ist.
Hinweise zum Widerrufsrecht
Wir weisen darauf hin, dass wegen § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB bei der festen Buchung eines
Ferienobjektes für einen bestimmten Zeitraum über das Internet kein Widerrufsrecht für
Fernabsatzverträge besteht. Bitte geben Sie nur ernst gemeinte Zusagen ab.
Sonstige Hinweise
Die Eigentümer wünschen eine Anreise in einer Zeit von 16.00 bis 22.00 Uhr. Sollte die Anreise
innerhalb dieser Zeit nicht möglich sein, bitten wir um entsprechende Angaben in der
Buchungsanfrage.
Einige Vermieter bestehen auf die Hinterlegung einer Kaution. Wir sind mit den Vermietern
übereingekommen, dass von den von uns vermittelten Gästen maximal 250,00 € verlangt werden
dürfen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Interessent keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt der
Sitz von Casa-Conil als der vereinbarte Gerichtsstand.
Wenn Haustiere erlaubt sind, kann ein Aufschlag von € 30,- für ein kleines Tier bis 5 KG Gewicht gefordert werden, bei über 5 KG € 50,-.
Bei einigen Objekten muss bereits um 10:00h ausgecheckt werden.
Wird eine Änderung des Mietvertrages nach Inkrafttreten auf Wunsch des Mieters notwendig, wird eine Änderungsgebühr von € 20,- erhoben.
Ein zusätzliche Person bzw. ein Extrabett kostet -wenn im konkreten Objekt erlaubt- eine Zusatzgebühr.
Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN:
1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs
Betreibt der Vermieter in seinem Haus einen Internetzugang über WLAN, so gilt folgendes als vereinbart:
Der Vermieter gestattet dem Mieter für die Dauer seines
Aufenthaltes im Haus eine Nutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Nutzung ist
eine Serviceleistung des Vermieters und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das
Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit
oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit
berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere
Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu
beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach
eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das
WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige
Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten
(Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters
bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter
verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das
Recht, Zugangscodes zu ändern, der Mieter hat dieses Recht nicht!
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet
ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des
WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher
möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf
hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, usw.) bei
der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters.
Für Schäden am PC des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen,
übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Quelle: nach Vorschlag des Deutschen Tourismusverbands
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen
kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst
verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten
ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die
auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem
Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit
der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder
ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.
Quelle: nach Vorschlag des Deutschen Tourismusverbands